Wird eine Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert, so muss es nach Fertigstellung der Baumaßnahme eingemessen und in das Liegenschaftskataster eingetragen werden.
Im Liegenschaftskataster sind alle Grundstücke und alle Gebäude verzeichnet. Wird eine Gebäude neu errichtet oder in seinen Außenmaßen verändert, so muss es nach Fertigstellung der Baumaßnahme eingemessen und in das Liegenschaftskataster eingetragen werden.
Bitte beachten Sie unser Infoblatt.
Die Kosten sind durch das Landesgebührengesetz einheitlich festgelegt.